Atheistenpass – Todesfallverfügung im Scheckkartenformat für KonfessionsfreieDer „Atheistenpass“ ist ein Kärtchen in Scheckkartengröße, das im Geldbeutel getragen werden kann, um im Todesfall die Freiheit von Religion (gem. Artikel 4.1 des Grundgesetzes) auch über den Tod hinaus zu sichern.Anstoß für diese Initiative sind die immer wieder nach Terror-Anschlägen oder Naturkatastrophen stattfindenden religiösen Trauerfeiern. Diese stellen für viele Menschen einen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung bzw. eine Einschränkung ihrer Religionsfreiheit dar. Die Todesfallverfügung in Form dieses Passes soll Menschen davor schützen, nach ihrem Tod gegen ihren Wunsch und Willen in eine religiöse Zeremonie einbezogen zu werden. Gleichzeitig könnten sie im Ernstfall Auslöser für ein Umdenken in der Gesellschaft werden. Die meisten Menschen in Deutschland bezeichnen sich selbst nicht als gläubig und schon gar nicht dezidiert als christlich. Warum sollte die Gesellschaft also nicht einfordern, dass beispielsweise zum Gedenken an die Opfer eines Terroranschlags eine Form der Trauerfeier gefunden wird, die frei ist von bestimmten religiösen Bezügen und als verbindendes Element wirkt? In einer modernen Gesellschaft sollten wir alle zusammenstehen. Der „Atheistenpass“ möchte hierzu einen Betrag leisten. Das kleine Kärtchen kann (gratis, per Zusendung eines frankierten Umschlags) bestellt werden. Interessierte wenden sich an: vorstand@bfg-bayern.de Der Atheistenpass ist eine gemeinsame Initiative des Bund für Geistesfreiheit Augsburg und Bund für Geistesfreiheit München Demnächst finden Sie auf dieser Website weitere Inhalte zum Thema. ![]() V.i.S.d.P. / Impressum: Gislinde Nauy, Bund für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R. · Georgenstraße 84 · 80799 München · vorstand@bfg-bayern.de |